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Home PKV Private Krankenversicherung (PKV)

Die Private Krankenversicherung (PKV)

Wer kann sich privat Krankenversichern?

Arbeitnehmer deren Brutto-Jahreseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (jährlich 48.150 Euro)
Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete

Was Sie wissen sollten!

Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie wie auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung, einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber. Jedoch nur bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen.
Jeder Selbstständiger, Freiberufler oder Künstler kann sich unabhängig von der Höhe seines Einkommens privat versichern. Wer auf eigene Rechnung tätig ist, hat im Krankheitsfall kein Einkommen. Aus diesem Grunde empfiehlt sich hier eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung.

Sollten Sie die Bedingungen für eine private Krankenversicherung nicht erfüllen, empfehlen wir Ihnen eine private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat: Krankenzusatzversicherung




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